Fraktion der GRÜNEN im Bergrheinfeld, 05.02.2021
Gemeinderat Bergrheinfeld/ Garstadt
Fragen an Herrn Fackelmann mit Antworten:
- Wie stark ist der Kontrollbereich des AKW Grafenrheinfeld, aus dem der Müll kommt, der im AWZ Rothmühle eingelagert werden soll, radioaktiv belastet?
Die Grenzwerte für die Reststrahlung ergeben sich aus der Strahlenschutzverordnung, insbesondere aus § 36 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 8 StrlSchV. Hier sind die Grenzwerte detailliert für unterschiedliche Radionuklide aufgeführt. Genauere Auskunft über die tatsächliche Belastung erfragen Sie bei den zuständigen Fachbehörden (LfU, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) oder dem Abfallerzeuger.
- Wie genau soll der Müll auf der Deponie eigelagert werden – gibt es dazu besondere Einlagerungsbereiche und –verfahren?
Der Abfall wird im noch offenen Ablagerungsbereich der Deponie Rothmühle abgelagert. Der Abfall wird dort eingebaut, wo üblicherweise Abfälle mit den gleichen Eigenschaften abgelagert werden (hier: Einlagerungsbereich für Mineralwolle). Das Material wird zeitnah abgedeckt und verdichtet.
- Wird das angelieferte Material in einem Altlastenkataster bilanziert sowie registriert, um eine spätere Nachvollziehbarkeit der Verbringung zu ermöglichen?
Das angelieferte Material wird im Betriebstagebuch der Deponie Rothmühle registriert und bilanziert.
- Ist dieses Kataster auch für die Öffentlichkeit einsehbar?
Es war u.a. auch expliziter Wunsch der Mitglieder des zuständigen Ausschusses für Umwelt, Land- und Abfallwirtschaft über das angenommene Material aus dem Rückbau des KKW Grafenrheinfeld in Rahmen der Vorstellung der Abfallbilanz in öffentlicher Sitzung detailliert informiert zu werden. Die Unterlagen können i.d.R. nach Beratung im Gremium auf der über die Homepage des Landkreises abgerufen werden.
- Wurde ein unabhängiges Gutachten erstellt, ob die Deponie für die Einlagerung radioaktiver Materialien bis zu diesem Grenzwert (10 Microsievert) geeignet ist? Wenn ja, von wem? Ist das Gutachten öffentlich einsehbar?
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) hat ein Gutachten in Auftrag gegeben um Bedenken des Landkreises zu einer möglichen Nichteinhaltung des Dosiskriteriums zu prüfen. Nach eingehender Prüfung ist das StMUV zum Ergebnis gekommen, dass das Dosiskriterium gem. § 31 Abs. 2 StrSchV bei der geplanten Deponierung der gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 8 StrlSchV aus dem Abbau des KKG spezifisch freigegebenen Reststoffe eingehalten wird. Dies wurde dem Landkreis schriftlich bestätigt. Details zum Gutachten sollten beim zuständigen StMUV erfragt werden.
- Wie groß ist die gesamte Menge an „freigemessenem“ Müll, die beim Abbau des AKW zu erwarten ist?
Im Hinblick auf die zu erwarteten Mengen ist der Landkreis auf Angaben des Abfallerzeugers angewiesen. Die Mengenschätzung von Preussen Elektra ergibt sich aus Anlage 1 (Stand 2018).
- Was passiert, wenn eine Charge z.B. einen Wert von 20 Microsievert aufweist?
Beim Wert „Sievert“ handelt es sich um eine Einheit, die im Strahlenschutz zur Quantifizierung von stochastischen Risiken dient. Die Chargen werden daher nicht in Sievert, sondern in Becquerel freigemessen. Zu den Grenzwerten siehe Ziffer 1. Was mit einer Charge passiert, die die Grenzwerte nicht einhält muss beim Abfallerzeuger erfragt werden. Der Landkreis nimmt nur Material an, dass nachweislich und vom LfU/StMUV bestätigt die Grenzwerte einhält.
- Wer misst die Einhaltung des Grenzwertes
- beim Abtransport im AKW?
- auf der Deponie Rothmühle?
Welche Messverfahren werden dabei angewendet?
Die Freigabemessung ist ein technisch und rechtlich aufwändiges Verfahren, das in der Verantwortung des Abfallerzeugers (Preussen Elektra) liegt und durch Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) bzw. StMUV geprüft wird. Fragen zum Ablauf des Verfahrens sind an die zuständigen Fachbehörden und/oder den Abfallerzeuger zu stellen.
Es dürfte zielführend sein, Vertreter von PE und/oder die Aufsichtsbehörden zur Vorstellung des Verfahrens einzuladen. Ggf. kann auf Nachfrage des Gemeinderates das Verfahren vor Ort (Grafenrheinfeld) erläutert werden.
- Wie oft wird dies gemessen?
Siehe Ziffer 8.
- Wer haftet für Umwelt- und Gesundheitsschäden, wenn trotz offizieller Versicherungen der Unschädlichkeit doch Gesundheits- oder Umweltschäden von dem auf der Deponie eingelagerten Müll ausgehen?
Sofern ein tatsächlicher Schaden eintritt haftet der Betreiber einer Deponie nach den gesetzlichen Vorgaben auch für Umweltschäden. In diesem Zusammenhang wird auch ein Rückgriff auf den Verursacher geprüft werden. Darüber hinaus hat der Landkreis für die Deponie Rothmühle eine Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung.
gez. Robert Pfeifroth (Fraktionssprecher)
Ulrike Hochrein