Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Paul Knoblach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 22.02.2021
Einlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen aus anderen Kernkraftwerk Standorten in Grafenrheinfeld
„Bezüglich der Planungen des Kraftwerksbetreibers PreussenElektra, in der sogenannten Bereitstellungshalle (BeHa) in Grafenrheinfeld bis zu 20 Prozent schwach- und mittelradioaktive Abfälle aus seinen anderen Kernkraftwerk-Standorten einzulagern, frage ich die Staatsregierung:
Ab wann ist die Einlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen aus anderen Kernkraftwerk-Standorten in Grafenrheinfeld geplant und um welche Abfälle handelt es sich (kategorisiert nach Art, Menge, Herkunft und Einlagerungsdauer)?“
Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz:
Die durch das Landesamt für Umwelt der PreussenElektra GmbH (PEL) mit Bescheid vom 09.03.2018 erteilte Umgangsgenehmigung nach § 7 der Strahlenschutzverordnung vom 20.07.2001 gestattet unter anderem „die Handhabung und Lagerung von aus dem Betrieb (…) sowie aus der Stilllegung und dem Abbau aus anderen Kernkraftwerken der Antragstellerin als dem KKG stammenden konditionierten radioaktiven Abfällen und Reststoffen in geschlossenen Behältern“ in der Bereitstellungshalle (BeHa) am Standort des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld. Die Sicherheit von Mensch und Umwelt steht dabei an erster Stelle.
Die Genehmigung legt fest, dass mit diesen Abfällen und Reststoffen ein Volumen von 1.200 m³ (entsprechend 20 % des gesamten Lagervolumens) nicht überschritten werden darf und dass deren Lagerung längstens über einen Zeitraum von insgesamt 10 Jahren ab Einlagerung des ersten Behälters erfolgen darf. Die genaue Art der einzulagernden Abfälle und Reststoffe ist nicht spezifiziert. Es kommen daher alle beim Betrieb und beim Abbau von Kernkraftwerken anfallenden Materialien in Frage, sofern sie eine Konditionierung durchlaufen haben. Der genaue Beginn der Einlagerung dieser Abfälle und Reststoffe steht noch nicht fest. Mit der ersten Einlagerung in die BeHa überhaupt ist für den Beginn des zweiten Quartals 2021 zu rechnen.
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